Festnahmerecht für Jedermann

In Deutschland gilt nach §127 I StPO das Festnahmerecht für Jedermann. Grundsätzlich gilt zwar, dass die Strafverfolgung der staatlichen Gewalt zusteht, allerdings räumt der Gesetzgeber auch normalen Bürgern ein Festnahmerecht unter bestimmten Voraussetzungen ein. Grundsätzlich ist Jeder dazu befugt, einen anderen, der auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird, festzunehmen, wenn dieser der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht festgestellt werden kann (vgl. §127 I StPO). Allerdings ist das Festnahmerecht des Einzelnen im Gegensatz zum Festnahmerecht der Staatsgewalt stark eingeschränkt. So sind etwa leichte körperliche Verletzungen und eventuell Sachbeschädigungen vom Festnahmerecht erfasst, dagegen ist es nicht erlaubt, den Flüchtenden in eine lebensgefährliche Situation zu bringen. Dies geht auf den Rechtsgedanken zurück, dass der Staat die Zivilcourage fördern möchte und… Weiterlesen

Was fällt unter die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?

Mietvertrag
Vermieter neigen dazu eine sogenannte Kleinreparaturklausel in den Mietvertrag aufzunehmen. Damit nicht genug: oftmals wird diese Klausel dann für jegliche Schadensfälle als Vorwand genommen nicht zu zahlen oder dem Mieter eine Selbstbeteiligung aufzudrücken. Dabei genügt häufig schon ein Blick in die Rechtsprechung, um diesem Fall zu entgehen. Formulierung der Klausel Es fängt schon bei der Formulierung dieser Klausel an. Was ist eine Kleinreparatur? Kann der Vermieter die Kostenübernahme für jede Reparatur ausschließen, welche einen gewissen Betrag nicht übersteigt? Natürlich nicht. Der Gesetzeszweck des deutschen Mietrechts ist darauf ausgerichtet, dass alleine der Vermieter für die Erhaltung der Wohnsache in einem geeigneten Zustand zuständig ist, vgl. § 535 BGB. Hier existieren nach Meinung der Rechtsprechung nur zwei Ausnahmen: Zum Einen die Schönheitsreparaturen und zum… Weiterlesen